Schulpflege

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Die Schulpflege gilt als strategisches Führungsorgan der Schulgemeinde. Sie wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für jeweils vier Jahre gewählt und arbeitet im Milizsystem.
Die Aufgaben und Pflichten der Schulpflege ergeben sich direkt aus dem Schulrecht und indirekt aus gesetzlichen Ansprüchen Dritter.
Daraus folgen Mitwirkung und Aufgaben in den folgenden Bereichen:

 

Pflichten gegenüber Aufgaben und Ansprüche
Staat
  • Verwirklichung der Grundrechte
  • Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze
  • Umsetzung des Zweckartikels
  • Vollzug der gesetzlichen und von der Oberbehörde
    angeordneten Massnahmen
  • Stellungnahmen zu Schul- und Erziehungsfragen
  • Qualitätssicherung
Gemeinde
  • Beaufsichtigung der Schule
  • Personalpolitik
  • Wirtschaftlicher Einsatz der finanziellen Mittel und
  • Ressourcen
  • Bereitstellung des nötigen Schulraums und
  • Gebäudeunterhalt
  • Öffentlichkeitsarbeit
Lehrpersonen
  • Personalführung und -pflege
  • Fürsorgepflicht
  • Rechtsschutz und Datenschutz
  • Mitarbeiterbeurteilung
Eltern
  • Zusammenarbeit und Information
  • Schullaufbahnentscheide
  • Mitwirkungsrechte
  • Schulbesuchsrecht
Schülerinnen und Schüler
  • Erfüllung der Schulpflicht
  • Ergänzende und zusätzliche Angebote
  • Unterstützende Dienste
  • Schullaufbahnentscheide
  • Sonderpädagogische Massnahmen
  • Gesundheitspflege
  • Schülerbeteiligung
  • Anzeigepflicht bei Gefährdung des Kindeswohl

 

Selbstverständlich erledigt die Schulpflege nicht alle diese Aufgaben selbständig; dazu wäre sie als Laien- und Milizbehörde überfordert. Das Organisationsstatut regelt – gestützt auf die Gemeindeordnung – welche operativen Bereiche an die Schulleitung und das Sekretariat delegiert werden.

Innerhalb der Schulpflege werden die Aufgaben in sieben Ressorts gegliedert:
  • Präsidium und Kommunikation
  • Finanzen
  • Liegenschaften und Infrastruktur
  • Pädagogik
  • Aktuariat und Qualitätssicherung
  • Fortbildungsschule
  • Personal
Nebst den gewählten Schulpflegerinnen und Schulpflegern aus Ossingen und Truttikon wirken zwei Mitglieder der Schulgemeinde Neunforn mit beratender Stimme an unseren Sitzungen mit. Sie vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler aus Neunforn, welche aufgrund einer vertraglichen Zusammenarbeit der beiden Schulgemeinden die Sek in Ossingen besuchen.

Der Präsident M. Widmer, Sept. 2006


Name Vorname Funktion Telefon P E-Mail
Schneider Gaby Vertreterin Schulbehörde Neunforn
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Berger Thomas Vertreter Schulbehörde Neunforn
Wolf Melanie Schulpflegerin / Pädagogik 052 317 11 34
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Käsermann Roland Schulpfleger / Personal 052 317 32 35
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Jones Charles Schulpfleger / Liegenschaften 052 301 29 55
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Spengler Anita Schulpflegerin / Finanzen / Fortbildungsschule 052 317 32 28
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Widmer Martin Schulpflegepräsident / Kommunikation 052 317 03 55 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.