Schulpflege
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 05. Dezember 2011 um 13:42 Uhr

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Die Schulpflege gilt als strategisches Führungsorgan der Schulgemeinde. Sie wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für jeweils vier Jahre gewählt und arbeitet im Milizsystem. Die Aufgaben und Pflichten der Schulpflege ergeben sich direkt aus dem Schulrecht und indirekt aus gesetzlichen Ansprüchen Dritter. Daraus folgen Mitwirkung und Aufgaben in den folgenden Bereichen:
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| Pflichten gegenüber |
Aufgaben und Ansprüche |
| Staat |
- Verwirklichung der Grundrechte
- Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze
- Umsetzung des Zweckartikels
- Vollzug der gesetzlichen und von der Oberbehörde
angeordneten Massnahmen
- Stellungnahmen zu Schul- und Erziehungsfragen
- Qualitätssicherung
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| Gemeinde |
- Beaufsichtigung der Schule
- Personalpolitik
- Wirtschaftlicher Einsatz der finanziellen Mittel und
- Ressourcen
- Bereitstellung des nötigen Schulraums und
- Gebäudeunterhalt
- Öffentlichkeitsarbeit
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| Lehrpersonen |
- Personalführung und -pflege
- Fürsorgepflicht
- Rechtsschutz und Datenschutz
- Mitarbeiterbeurteilung
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| Eltern |
- Zusammenarbeit und Information
- Schullaufbahnentscheide
- Mitwirkungsrechte
- Schulbesuchsrecht
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| Schülerinnen und Schüler |
- Erfüllung der Schulpflicht
- Ergänzende und zusätzliche Angebote
- Unterstützende Dienste
- Schullaufbahnentscheide
- Sonderpädagogische Massnahmen
- Gesundheitspflege
- Schülerbeteiligung
- Anzeigepflicht bei Gefährdung des Kindeswohl
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Selbstverständlich erledigt die Schulpflege nicht alle diese Aufgaben selbständig; dazu wäre sie als Laien- und Milizbehörde überfordert. Das Organisationsstatut regelt – gestützt auf die Gemeindeordnung – welche operativen Bereiche an die Schulleitung und das Sekretariat delegiert werden.
Innerhalb der Schulpflege werden die Aufgaben in sieben Ressorts gegliedert:
- Präsidium und Kommunikation
- Finanzen
- Liegenschaften und Infrastruktur
- Pädagogik
- Aktuariat und Qualitätssicherung
- Fortbildungsschule
- Personal
Nebst den gewählten Schulpflegerinnen und Schulpflegern aus Ossingen und Truttikon wirken zwei Mitglieder der Schulgemeinde Neunforn mit beratender Stimme an unseren Sitzungen mit. Sie vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler aus Neunforn, welche aufgrund einer vertraglichen Zusammenarbeit der beiden Schulgemeinden die Sek in Ossingen besuchen.
Der Präsident M. Widmer, Sept. 2006
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| Name | Vorname | Funktion | Telefon P | E-Mail |
| Schneider |
Gaby |
Vertreterin Schulbehörde Neunforn |
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| Berger |
Thomas |
Vertreter Schulbehörde Neunforn |
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| Wolf |
Melanie |
Schulpflegerin / Pädagogik |
052 317 11 34
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| Käsermann |
Roland |
Schulpfleger / Personal |
052 317 32 35
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| Jones |
Charles |
Schulpfleger / Liegenschaften |
052 301 29 55
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| Spengler |
Anita |
Schulpflegerin / Finanzen / Fortbildungsschule |
052 317 32 28
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| Widmer |
Martin |
Schulpflegepräsident / Kommunikation |
052 317 03 55 |
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